Jeder Mensch möchte selbstständig und selbstbestimmt leben. Einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, bedeutet im ersten Moment, fremden Menschen zu vertrauen. Deswegen möchten wir uns im Rahmen eines Erstgespräches vorstellen und Sie kennenlernen. Gemeinsam mit Ihnen, Ihren Angehörigen und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entwickeln wir ein individuelles, auf Sie abgestimmtes Versorgungskonzept.
Wir bieten grundpflegerische Leistungen, wie etwa Hilfe bei der täglichen Körperpflege. Je nach Pflegegrad werden die Kosten dafür von der Pflegekasse mitgetragen. Behandlungspflegerische Tätigkeiten, die mit ihrem Arzt abgestimmt sind, wie etwa Medikamentengabe oder Versorgung von Wunden, werden von der Krankenkasse übernommen.
Durch die Pflegekasse werden die Leistungen finanziert, die die grundpflegerische Versorgung betreffen. Dies ermöglicht Ihnen trotz Pflegebedürftigkeit, ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit zu führen. Die Leistungen umfassen:
Das Hauptaugenmerk dieses Leistungsspektrums liegt vor allem bei behandlungspflegerischen Tätigkeiten. Zur Behandlungspflege gehören alle Pflegemaßnahmen, die durch bestimmte Erkrankungen erforderlich werden. Diese werden durch Ihren behandelnden Hausarzt verordnet. Zu diesen Leistungen zählen beispielsweise:
Stellvertretende Pflegedienstleitung
Ambulant
Kerstin Schmid
Pflegedienstleitung
Unsere außerklinische Intensivpflege begleitet Klientinnen und Klienten sowie deren Angehörige bis zu 24h täglich und unterstützt sie dabei, mit ihren lebensbedrohlichen Erkrankungen umzugehen. Wir sehen dabei den Menschen als Ganzheit von Körper, Geist und Seele. Die größtmögliche Selbstständigkeit zu erhalten und zu fördern, ist unser primärer Fokus:
Leitung Intensivpflege
Der aha! Pflegedienst ist ein ambulanter Pflegedienst in Neumarkt, Berg und Umgebung, der verschiedene Dienstleistungen anbietet, um Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags und ihrer gesundheitlichen Bedürfnisse zu unterstützen.
Der aha! Pflegedienst bietet Behandlungspflege, Tagespflege und Alltagshilfe an. Dazu gibt es Beratungsmöglichkeiten zu allen Bereichen beim Thema Pflege.
Behandlungspflege umfasst alle Pflegemaßnahmen, die aufgrund bestimmter Erkrankungen erforderlich werden und vom Hausarzt verordnet sind.
Ganz einfach: bei aha! anrufen oder uns schreiben. Gemeinsam beraten wir Sie, was zu tun ist und leiten alles in die Wege.
Sie können den aha! Pflegedienst per E-Mail unter info@aha-pflegedienst.de oder telefonisch unter 09189 - 4146455 erreichen.
Ja, unser Pflegedienst bietet auch stundenweise Betreuung für hilfebedürftige Personen an.
Wenn wir Kapazität haben, können wir sofort loslegen und wir gehen immer in Vorleistung. Im Normalfall können wir gut einschätzen, welchen Pflegegrad sie bekommen und planen die Leistung nach ihren Bedürfnissen.
Sie bekommen von uns zunächst einen Kostenvoranschlag, damit sie wissen, welche Kosten entstehen. Darin ist auch aufgeführt was die Kasse, abhängig vom Pflegegrad, übernimmt. Je nach Pflegegrad werden die Kosten für grundpflegerische Leistungen von der Pflegekasse mitgetragen. Behandlungspflegerische Tätigkeiten, die mit dem Arzt abgestimmt sind, werden von der Krankenkasse übernommen.
Falls Sie medizinische Unterstützung benötigen, wie z.B. Medikamente, Verbände, Kompressionsstrümpfe usw., bekommen sie eine VO von HA und die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
Sie müssen ledigleich bei der Krankenkasse anrufen und diese schickt Ihnen den Antrag zu. Danach ausfüllen und zurückschicken. Leistungen bekommen Sie ab dem Tag der Antragstellung. Wichtig: schnellstmöglich losschicken. So
bekommen Sie zeitnah einen Termin.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MD) besucht Sie in ihrer Wohnung und begutachtet den Hilfebedarf. In diese Begutachtung fließen auch ärztliche Auskünfte ein, z.B. ein Arztbrief.
Nein, bei Verschlechterung stellen Sie einen Höherstufungsantrag. Im ersten Schritt beantragen Sie aber zuerst einmal beide einen Pflegegrad
Ja, der aha! Pflegedienst unterliegt regelmäßigen Qualitätsprüfungen durch die zuständigen Behörden.
Wir kümmern wir uns um alles, was medizinisch notwendig ist (z.B. Katheter, Körperpflege oder Tabletten). Die Leistung übernimmt die Krankenkasse. Dafür müssen Sie sich vom Hausarzt eine Verordnung ausstellen lassen (ähnlich wie ein Rezept, nur größer). Diese reichen wir bei der Kasse ein, dann übernimmt die Kosten die Krankenkasse.
Es kommt darauf an, wieviel Unterstützung Sie benötigen. Das kann einmal die Woche bis zu mehrmals am Tag sein.
Sobald wir genau wissen, wie der Bedarf aussieht, schließen wir einen Pflegevertrag mit ihnen, darin sind, wie bei jedem Vertag bestimmte Dinge geregelt, z.B. der Datenschutz oder dass wir ihr Grundstück betreten dürfen usw. In dem Zug bekommen Sie bekommen dann einen Kostenvoranschlag von uns mit den geplanten Leistungen, die Kosten hierfür sind vertraglich mit der Kasse geregelt, ähnlich wie bei Ärzten. Nur ein Pflegedienst mit einer Zulassung, sprich Versorgungsvertrag, dürfen diese Leistungen mit den Pflegekassen abrechen. Je nach dem Bedarf, den Sie haben, kommt es zu einer Zuzahlung bzw. Sie bekommen einen Restbetrag an Pflegegeld ausbezahlt. Der Sachleistungsbetrag ist ungefähr doppelt so hoch wie der Geldleistungsbetrag, da der Gesetzgeber ganz klar geregelt hat, dass professionelle Pflege besser vergütet sein muss als Laienpflege.
Man muss sich das ungefähr so vorstellen: die Krankenversicherung ähnelt eher einer Vollkasko-Versicherung, die
Pflegeversicherung eher einer Teilkasko-Versicherung. Die Kasse übernimmt bei der Pflege nur einen, je nach festgestellten Pflegegrad, festen Höchstbetrag. Alles, was darüber hinaus geht, ist ein Eigenanteil, den sie selbst begleichen müssen.