Knapp die Hälfte der Pflegebedürftigen sind Pflegegeldempfänger und werden ausschließlich zuhause durch pflegende Angehörige versorgt. Viele kommen dabei das erste Mal mit dem Thema »Pflege« in Berührung und merken schnell, wie belastend und umfangreich es sein kann. Deshalb ist es vielen Menschen wichtig, einen vertrauenswürdigen Partner an seiner Seite zu haben. Damit sie die Herausforderungen der Aufgabe gut bewältigen und ihre Angehörigen optimal versorgen können, besteht der Anspruch auf Pflegeberatung.
Gute Beratung ist am Bedarf und den Lebensumständen der pflegebedürftigen Person und ihrer Angehörigen ausgerichtet. Unser Anspruch an gute Beratung ist die Stärkung der Selbstbestimmung und Selbstständigkeit unserer Kundinnen und Kunden sowie deren Angehörigen.
Beratungseinsätze nach §37,3 SGB XI
Individuelle häusliche Schulungen nach § 45 SGB XI
findet beim Pflegebedürftigen zuhause statt
Dauer: ca. 2 Stunden
Inhalt: pflegerische Anforderungen in der individuellen Situation
Ziel: Befähigung der Angehörigen zur Pflege, Information über pflegerelevante Risiken und deren Prophylaxen
Pflegekurse
Allgemeine Pflegethemen
Dauer:
10 – 12 Doppelstunden (Doppelstunde = 90 Min.)
Geschäftsführung
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Wir beraten zu allen Themen rund um das Thema »Pflege« (z.B. Kosten, Bürokratie, Abläufe usw.). Aber meist drehen sich die Fragen um den Pflegegrad und was einem Bedürftigen zusteht. Auch die Pflegekasse möchte, dass sie gut versorgt sind und über alles, was ihnen zusteht informiert sind. Wenn Sie also bereits einen Pflegegrad haben und die Pflegeleistung nicht von einem Pflegedienst übernommen wird, erhalten Sie Pflegegeld. Mit unserem Beratungseinsatz bestätigen wir der Kasse, dass die Pflege bei Ihnen sichergestellt ist.
Unsere Beratung findet entweder bei Ihnen zuhause statt oder in unseren Räumen.
Ja nachem was Ihnen zusteht, werden folgende Leistungen angeboten:
Häusliche Schulungen
In Form einer Anleitung »wie pflege ich meinen Angehörigen richtig«. Viele beschäftigen z.B. eine oft osteuropäische Pflegekraft. Hier übernimmt die Kasse einen kleinen Kurs zuhause.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege wird in einer zeitlichen Begrenzung und, in der Regel, in einer stationären Einrichtung durchgeführt. Sie wird insbesondere als intensive Nachsorge nach einem langen Krankenhausaufenthalt eingesetzt. Die Kosten innerhalb des zeitlichen Rahmens von acht Wochen übernimmt die Pflegekasse, wenn mindestens der Pflegegrad 2 vorliegt. Auch wenn Angehörige selbst krank oder im Urlaub sind, kann diese Leistung genutzt werden.
Verhinderungspflege
Pflegende Angehörige haben pro Jahr einen Anspruch auf 6 Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Was bedeutet Geldleistung, Sachleistung und Kombileistung?
Die Pflegeversicherung gewährt pflegebedürftigen Versicherten die Möglichkeit, Pflegegeld (für die Pflege durch Angehörige) und Pflegesachleistungen (für die Pflege durch einen ambulanten Dienst) zu kombinieren. In diesem Fall wird von der sogenannten Kombinationsleistung oder auch Kombileistung gesprochen.